1. Ziele der Fortbildung im Gestalterbereich
Ziel der Ausbildung im Fachbereich Gestaltung ist
es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung zu produkt-
bzw. handwerksgerechter Gestaltung, für Aufgaben im mittleren Führungsbereich
von Unternehmen und zur unternehmerischen Selbstständigkeit zu befähigen.
Mit zu bringende Fertigkeiten
Die Absolventinnen und Absolventen müssen in der Lage sein, Entwurfs- und Fertigungsaufgaben produkt- und marktbezogen selbstständig zu bearbeiten und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu lösen. Die Fähigkeiten der künstlerischen, modischen Gestaltung und der handwerklich, technischen Realisierung bedingen einander und sind in vielfältiger Weise miteinander verbunden und aufeinander bezogen.
Tätigkeitsbereiche
Der Fachbereich Gestaltung hat einen hohen Differenzierungsgrad; je nach Tätigkeitsbereich steht das Entwerfen, das Gestalten oder die werktechnische Realisierung im Vordergrund. Die Ausbildung berücksichtigt künstlerische sowie fertigungstechnische und gegebenenfalls modische Aspekte.
2. Aufnahmevoraussetzungen
2.1. Ausbildung und Berufspraxis
Die Aufnahme in eine
Fachschule für Gestaltung erfordert mindestens den Abschluss in einem nach
BBiG/HwO oder den Bestimmungen der Länder anerkannten für die Zielsetzung der
jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule,
soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
Die entsprechende Berufstätigkeit (auch in Form eines gelenkten Praktikums) kann
während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die Fachschulausbildung in
Vollzeitform verlängert sich dann entsprechend.
oder
2.2 Berufspraxis von sieben Jahren
den Abschluss der
Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige
Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren. Hierauf kann der Besuch einer
einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Die einzelnen Bundesländer
können festlegen, welche Zugangsberufe für die jeweiligen Fachrichtungen,
gegebenenfalls auch die jeweiligen Schwerpunkte, einschlägig sind.
3. Rahmenstundentafel
für die Fachschule für
Gestaltung mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden
Lernbereiche
Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
400 - 600
Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800 - 2.000
Insgesamt
2.400
4. Abschlussprüfung
Abweichend von Ziffer 9.4 (Teil
I) kann anstelle der schriftlichen Facharbeit mit anschließender
Präsentation
eine praktische Prüfung durchgeführt werden.
5. Berufsbezeichnung
Mit dem Abschlusszeugnis ist die
Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter
Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin" zu führen.
Bekleidungsgestaltung
Edelmetallgestaltung
Werbe-Mediengestaltung