1. Ausbildungsziel, Qualifikationsprofil und
Tätigkeitsbereich
Ziel der Ausbildung im Fachbereich Technik ist es,
Fachkräfte mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufserfahrung für die Lösung
technisch-naturwissenschaftlicher Problemstellungen, für Führungsaufgaben im
betrieblichen Management auf der mittleren Führungsebene sowie für die
unternehmerische Selbstständigkeit zu qualifizieren. Die Ausbildung orientiert
sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis und befähigt die
Absolventinnen und Absolventen, den technologischen Wandel zu bewältigen und die
sich daraus ergebenden Entwicklungen der Wirtschaft mitzugestalten.
Der Umsetzung neuer Technologien - verbunden mit der Fähigkeit kostenbewusst zu handeln und Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden - wird deshalb auf der Basis des fachrichtungsspezifischen Vertiefungswissens in der Ausbildung besonderer Wert beigemessen.
Der Fähigkeit, Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter anzuleiten, zu führen, zu
motivieren und zu beurteilen - sowie der Fähigkeit zur Teamarbeit kommen im
Zusammenhang mit den speziellen fachlichen Kompetenzen große Bedeutung
zu.
Die Absolventinnen und Absolventinnen müssen vor diesem Hintergrund in
der Lage sein, im Team und selbstständig Probleme des entsprechenden
Aufgabenbereiches zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen
und Wege zur Lösung dieser Probleme in wechselnden Situationen zu finden.
2. Aufnahmevoraussetzungen
2.1. Ausbildung und Berufspraxis
Die Aufnahme in die
Fachschule für Technik erfordert mindestens
- den Abschluss in einem nach
BBiG/HwO oder den Bestimmungen der Länder anerkannten für die Zielsetzung der
jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule,
soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
Die entsprechende Berufstätigkeit (auch in Form eines gelenkten Praktikums) kann
während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die Fachschulausbildung in
Vollzeitform verlängert sich dann entsprechend.
oder
2.2 Berufspraxis von mindestens sieben Jahren
- den
Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
eine
einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Hierauf kann der
Besuch
einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
2.2 Für den Zugang
zu den Fachrichtungen Nautik und Schiffsbetriebstechnik finden abweichend
von
Ziffer 2.1 die Bestimmungen der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
(SchOffzAusbV) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
2.3
Länderhoheit
Die Länder können festlegen, welche Zugangsberufe für
die jeweiligen Fachrichtungen,
gegebenenfalls auch die jeweiligen
Schwerpunkte, einschlägig sind.
3. Rahmenstundentafel
Für die Fachschule für Technik
mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden.Lernbereiche Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden.
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400 -
600
Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800 - 2.000
Insgesamt 2.400.
4. Berufsbezeichnungen
Mit dem Abschlusszeugnis ist
die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte
Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker" zu führen.
Bautechnik
Bekleidungstechnik
Biotechnik
Chemietechnik
Druck-Medientechnik
Elektrotechnik
Farb-Lacktechnik
Glas-Fensterbautechnik
Heizungs-Klimatechnik
Holztechnik
Kälteanlagentechnik
Karosserie-Fahrzeugtechnik
Kunstoff-Kautschuktechnik
Lebensmitteltechnik
Maschienentechnik
Sanitärtechnik
Umweltschutztechnik