1. Ausbildungsziel, Qualifikationsprofil und
Tätigkeitsbereich
Ziel der Ausbildung im Fachbereich Wirtschaft ist
es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für
betriebswirtschaftliche branchen-/ funktionsbezogene Tätigkeiten und
Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene in größeren Unternehmen sowie für die
unternehmerische Selbstständigkeit zu qualifizieren.
Der Tätigkeitsbereich
der Absolventinnen und den Absolventen umfasst die Schnittstelle von
betriebspolitischen, planerisch-gestaltenden Entscheidungsvorgaben einerseits
und für ihre Umsetzung erforderlichen ausführenden Maßnahmen und Tätigkeiten
andererseits.
Bei der Einführung neuer betrieblicher Organisationsstrukturen, neuer
Technologien oder der Festlegung neuer, marktabhängiger Ziele obliegt ihr/ihm
die Aufgabe einer möglichst reibungslosen Realisierung im eigenen
Zuständigkeitsbereich.
Die Absolventinnen und Absolventen müssen in der Lage
sein, mit der übergeordneten Entscheidungsebene und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Team produktiv zusammenzuarbeiten und die im Rahmen ihres/seines
betrieblichen Verantwortungsbereichs erforderliche außerbetriebliche Kontakte zu
pflegen und zu nutzen. Dies setzt eine umfassende Kommunikationsfähigkeit
voraus, die auch die Fähigkeit der Problemdarstellung, zum Berichten, zur
Beschreibung eigener Vorstellungen und Ideen einschließt.
Die Fähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse in Erfüllung betrieblicher Aufgaben gezielt anzuwenden, gewinnt angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung immer mehr an Bedeutung. Der Fachbereich Wirtschaft kann branchenspezifisch, funktionsspezifisch oder allgemein-betriebswirtschaftlich ausgerichtet sein.
2. Aufnahmevoraussetzungen
2.1 Ausbildung und Berufspraxis
Die Aufnahme in eine
Fachschule für Wirtschaft erfordert mindestens - den Abschluss in einem nach
BBiG/HwO oder den Bestimmungen der Länder anerkannten für die Zielsetzung der
jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule,
soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
Die entsprechende Berufstätigkeit (auch in Form eines gelenkten Praktikums) kann
während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die Fachschulausbildung in
Vollzeitform verlängert sich dann entsprechend.
oder
2.2 Berufspraxis von sieben Jahren
- den Abschluss der
Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige
Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren. Hierauf kann der Besuch einer
einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
2.3 Länderhoheit
Die Länder können festlegen, welche
Berufe für die jeweiligen Fachrichtungen, gegebenenfalls auch die jeweiligen
Schwerpunkte, einschlägig sind.
2.4 Fachrichtung Hauswirtschaft
In der Fachrichtung
Hauswirtschaft wird abweichend von den vorgenannten Bedingungen zugelassen, wer
- einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsabschluss
und
- entweder eine abgeschlossene, einschlägige
Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 3 Jahren
- oder den
Abschluss einer Berufsfachschule einschlägiger Fachrichtung und eine mindestens
zweijährige berufliche Tätigkeit oder ein mindestens einjähriges Praktikum in
hauswirtschaftlichen Mittel- oder Großbetrieben
nachweist.
An die Stelle der Berufsausbildung nach Satz 1 kann eine einschlägige für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren treten. Hierauf kann die selbstständige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
3. Rahmenstundentafel
für die Fachschule für
Wirtschaft mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden Lernbereiche Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400 - 600
Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800 - 2.000 Insgesamt 2.400.
4. Berufsbezeichnung
Mit dem Abschlusszeugnis ist die
Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte
Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt" bzw. in der Fachrichtung
Hauswirtschaft die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche
Betriebsleiterin/Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter" zu
führen.
Agrartechnik
Betriebswirtschaft
Catering-Systemverpfelgung
Großhaushalt
Hotel-Gaststättengewerbe