Bis wann muß ich mich Anmelden?
Spätestens ein halbes Jahr vor dem Einstieg in die Weiterbildung,
müssen sich die Bewerber schriftlich um einen Fachschulplatz
bewerben. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein
- Lebenslauf mit Bildungsgang in tabellarischer
Form
- Abschlußzeugnis der Berufsschule
- Abschlußurkunde über den Ausbildungsberuf
- Gesellenbrief, Facharbeiterbrief
- Bescheinigung über Art und Dauer
der einschlägigen beruflichen
Tätigkeit vom Arbeitgeber
Nach diesem Termin können eingehende
Bewerbungen nur dann berücksichtigt werden, wenn der
Fachschulbereich noch freie Kapazitäten zur Verfügung
hat.
Welche Kosten kommen auf sie zu?
Generell gilt auch für den Fachschulbereich eine sogenannte
"Lernmittelfreiheit".Von den Studierenden können
folgende finanziellen Beiträge verlangt werden:
- Kopierkostenpauschale
- Laborgebühren (für die Projektarbeit)
- Prüfungsgebühren für Zusatzqualifikationen
- Beitrag für den Förderverein
der Schule (freiwillig)
1. Erbebung einer Kostenpausche
Da die Kosten für Kopien zu Unterrichtszwecken
nicht zu den Lernmitteln gehören, haben die Schulen das
Recht von jeden Schüler und/oder Studierenden eine jährliche
Kostenpauschale zu erheben. Die Höhe hierbei legt jede
Schule nach Bedarf für sich fest.
2. Laborgebühren
Bei den Laborgebühren die vor allem von den Staatlichen
Fachschulen in der Schulträgerschaft des Kultusministeriums
zu entrichten sind, werden vor allem für die notwendigen
Projektarbeiten erhoben. Alle anderen Fachschulen können
entscheiden, ob sie diese Gebühren erheben und in welcher
Höhe sie diese festsetzen wollen.
Hier ist es sinnvoll vor Beginn der Weiterbildung sich an
der Schule über die Kosten zu informieren.
3. Prüfungs- und Zusatzgebühren
Für den Erwerb von sogenannte Zusatzqualifikationen (ADA-Schein,
Meisterkurs etc.) dürfen von den Studierenden Gebühren
für diese Lehrgänge erhoben werden. Über die
Höhe der Kosten kann am besten die Schule Auskunft geben.
Eine freiwillige, aber immer notwendigere Finanzierungsquelle
für die Schulen sind die Fördervereine bzw. Studierendenvertretung. Zwar kann
eine solche Spende immer nur ein freiwilliger Beitrag sein,
doch spricht generell nichts dagegen zu Beginn des neuen Schuljahres
jeden Neuankömmling um so eine Spende zu bitten.
5. Kosten für Exursionen Fahrten
Darüber hinaus können noch Kosten für Studienfahrten
und Betriebsbesichtigungen sowie weitere veranstaltungen entstehen. Es empfiehlt sich diese gleich zu Beginn der Weiterbildung so weit wie möglich abzuklären.
Weiterbildung beim Finanzamt geltend machen
Wer eine Fachschule besucht kann die Kosten hierfür beim
Finanzamt als Fortbildungskosten im Rahmen eines Verlustrücktrages
geltend machen. Dieser entsteht beispielsweise dann, wenn
ein Studierender von Juni bis Juli Einkünfte von 3500,-
DM erzielte jedoch wegen doppelter Haushaltsführung,
Fahrtkosten sowie für Fachliteratur ca. 2500 € aufwendete.
Der Studierende hat nun die Möglichkeit dem Finanzamt
für das nächste Kalenderjahr einen Verlustrücktrag
von 750 € geltend zu machen (§ 46 ESG und §
10d EStG).