Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise
Die Mindestanzahl der von den Studierenden anzufertigen schriftlichen
Leistungsnachweisen richtet sich nach den Unterrichtsstunden.
So gilt der Grundsatz ein Fach das in der Woche einstündig
abgehalten wird, darf als mindestens einen Leistungsnachweis
von den Studierenden fordern. Bei zwei Stunden zwei Arbeiten
bis maximal sechs Arbeiten bei einem Fach was sechsstündig
wöchentlich angeboten wird.
Organisation der schriftlichen Leistungsnachweise
Alle Klausuren sind von der Lehrkraft mindestens fünf
Schultage vorher anzukündigen.
An einem Tag darf nicht mehr als eine Arbeit und
In einer Unterrichtswoche in der Regel nicht mehr als drei
Arbeiten geschrieben werden.
Der Schulleiter kann bei der Anzahl der anzufertigen Arbeiten
in einer Unterrichtswoche Ausnahmen genehmigen.
Diese aufgezählten Regelungen gelten nicht für Nachschreibearbeiten
sowiefür das Anferitgen von Arbeiten im Teilzeitbereich.
Festsetzung der Fachschulnote
Die Fachschulnote des ersten Ausbildungsabschnittes setzt
sich aus der schriftlichen und mindestens einem drittel sonstig
erbrachter Leistungen (wie Mitarbeit, Referat etc.) zusammen.
Zu Beginn der Fachschule und bei Beginn einer neuen Lehrkraft
sollten sie sich von den Lehrern die Anzahl der zu schreibenden
Arbeiten sowie die Beurteilungskriterien erläutern lassen,
unter welchen Bedingungen sie welche Note erhalten.
Tipp: Zu Beginn des Schuljahres sollte
die Klasse einen großen Schuljahreskalender organisieren
auf denen alle Klassenarbeiten eingetragen werden.