Praktische Prüfung
Bevor die eigentliche Abschlußprüfung beginnt,
hat der Studierende zum Ende des ersten Halbjahres im zweiten
Ausbildungsabschnittes eine selbstgewählte Aufgabenbeschreibung
mit Arbeitsvorschlägen dem Schulleiter vorzulegen und
nach Zustimmung als Prüfungsarbeit anzufertigen. Diese
ist Bestandteil der Abschlußprüfung. Eine nichtangefertigte
Prüfungsarbeit führt automatisch zu einem nicht
bestehen der Prüfung.
Schriftliche Prüfung und Termine
Die Abschlußprüfung für Studierende der Fachschule
ist in einen schriftlichen und mündlichen Teil untergliedert.
Der schriftliche Abschnitt erfolgt in den Hauptfächern
sowie des Schwerpunktfaches.
Für die Anfertigung einer Klausur stehen dem Studierenden drei Zeitstunden an einem Tag zur Verfügung. Studierende, die wegen einer Behinderung in der Anfertigung eines schriftlichen Leistungsnachweises eingeschränkt sind, können auf Antrag beim Schulleiter einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragen (HKM Amtsblatt. 2/96 Seite 77).
Der Termin für die schriftliche Abschlußprüfung beginnt frühestens acht Wochen vor der mündlichen Prüfung und soll spätestens drei Wochen vor der mündlichen Prüfung beendet sein. Der genaue Zeitpunkt wird von dem Vorsitzenden (Schulleiter oder Staatliches Schulamt) festgelegt.
Mündliche Prüfung
Nach der schriftlichen Prüfung werden sie mindestens
in einem Fach, in der Regel aber nicht mehr als in drei Fächern
des Pflichtbereiches, in denen im zweiten Ausbildungsabschnitt
unterrichtet wurde, mündlich geprüft. Sie ist so
konzipiert, daß den Studierenden vor der Abnahme der
mündlichen Prüfung eine Aufgabe gestellt wird, die
sie dann in einer Zeit von 20 Minuten vorbereiten können.
Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsfach
nicht länger als 15 Minuten dauern und ist am selben
Tag noch zu beenden.
Bei nachweislicher Verhinderung, (Krankheit etc.) kann die
Prüfung wiederholt werden.