Einbringung der Vornote
Neben der schriftlichen und mündlichen Leistung innerhalb
der Abschlußprüfung werden vor allem die Leistungen
innerhalb der vergangenen zwei Ausbildungsabschnitten berücksichtigt.
Dabei dürfen die Leistungen für die Festsetzung
der Vornote nicht schematisch errechnet werden. Bei ihrer
Festsetzung ist die Leistungsentwicklung des Studierenden
während der gesamten Fachschulzeit zu berücksichtigen.
Prüfungsergebnisse
Vom Prüfungsausschuß werden nach Abschluß
der mündlichen Prüfung die Endnote für jedes
Fach des Studierenden festgelegt.
Bei der Festlegung dieser Noten, werden sowohl die Prüfungsleistungen
als auch die erbrachten Vornoten berücksichtigt. In Zweifelsfällen
kommt den Vornoten besondere Bedeutung zu. Das bedeutet, sie
werden in der Festsetzung der Endnote stärker berücksichtigt.
Fachhochschulreife mit Zusatzprüfung
Studierende die während ihrer Weiterbildung an einer
Fachschule die Fachhochschulreife erwerben wollen, müssen
zusätzlich einen zusätzlichen dreistündigen
Leistungsnachweis in Englisch oder Mathematik erbringen.
Um die Fachhochschulreife zu erlangen müssen die Studierenden
vom Prüfungsausschuß mindestens eine ausreichende
Leistung bescheinigt bekommen und die Abschlußprüfung
bestanden haben.
Studierende die in ihrem Prüfungsfach (Mathematik oder
Englisch) schlechter als ausreichend erhalten, haben die Zusatzprüfung
(Fachhochschulreife) nicht bestanden.
Abschlußzeugnis
Mit Bestehen der Prüfung erhält jeder Studierende
ein Abschlußzeugnis ausgehändigt, in dem bescheinigt
wird, daß der Absolvent z.B. staatlich geprüfter
Betriebswirt geworden ist. Zusätzlich erhalten die Studierenden
die Bestätigung, daß dieser Abschluß sie
dazu berechtigt, an einer Fachhochschule weiterzustudieren.
Voraussetzung hierfür sind mindestens ausreichende Noten
in den Fächern Deutsch Englisch und Mathematik.
(In einigen Bundesländern, z.Bsp. Rheinland- Pfalz, kann
auch ohne Fachschulreife an einer Fachhochschule studiert
werden. Hierfür wird vereinzelt eine Aufnahmeprüfung
verlangt ).