Wer ist Mitglied im LStR
Jedes Jahr wird aus dem Kreis aller Fachschulen in Hessen (pro Schule einer) bis zu neun Mitgliedern für den Landesstudierendenrat gewählt. Zu den wesentlichsten Aufgaben der Mitglieder gehört es, dass ihr
an dessen Sitzungen und Treffen aktiv teilnehmt.
Aus den dann anwesenden Vertretern wird dann ein Vorsitzender und zwei
Stellvertreter gewählt, die dann die Arbeit des Landesstudierendenrats
organisieren. Darüber hinaus bestellt der Landesstudierendenrat einen
Geschäftsführer, der den gewählten Vorstand bei seiner Arbeit
unterstützt.
Engagement
in der LStV-Arbeit
Die Arbeit der Landesstudierendenvertretung findet nicht nur während den Sitzungen statt, sondern in der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen oder durch Gespräche z. B. mit Vertretern aus Politik oder dem Kultusministerium statt. Alle diese Aktivitäten sind nur dann sinnvoll zu erledigen, wenn sich auch kompetente und engagierte Delegierte für diese Arbeit einsetzen.
Die
Mitarbeit kann sich vom freiwilligen Mitarbeiter bis zum gewählten
Vorstandsmitglied ausdrücken. Wichtig dabei ist allerdings, dass diese
Mitarbeit auch wirklich erfolgt und nicht als Luftblase verkommt.
Wer von
euch stets über die klassischen Einladungen hinaus über die Arbeit auf Landesebene informiert werden will und sicher gehen will, dass diese
Informationen auch richtig ankommen, muss von sich aus aktiv werden.
- Er
nimmt stimmberechtigt an den Sitzungen des LStR teil
- Er bestimmt den LStV-Vorstand mit
- Er hält den Kontakt zur eigenen Studierendenvertretung
- Er engagiert sich in der Arbeit der Landesstudierendenvertretung
- Er ruft selbstständig Informationen zur LStV-Arbeit z.B. auf der Website