Was ist die LStR
Der Landesstudierendenrat ist ein Mitbestimmungsgremium
gegenüber dem Hessischen Kultusministerium. So beraten die Mitglieder
Änderungen oder Neufassungen der Prüfungsordnung genauso wie die
Neufassung von Lehrplänen. Darüber hinaus sehen es Mitglieder als
ihre Aufgabe an, sich um die Fort- und Weiterentwicklung der zeijährigen Fachschulen Gedanken zu machen und diese den
Mitgliedern des Landtags sowie dem Kultusministerium vorzutragen.
Jede Fachschule (pro Schule einer) entsendet einen Delegierten (Studierender) zum Landesstudierendenrat.
Aus den dann anwesenden Vertretern wird dann ein Vorsitzender und zwei
Stellvertreter gewählt, die dann die Arbeit des Landesstudierendenrats
organisieren. Darüber hinaus bestellt der Landesstudierendenrat einen
Geschäftsführer, der den gewählten Vorstand bei seiner Arbeit
unterstützt.
In Regelmäßigen abständen von drei bis fünf Jahren werden die
Verordnung der Schulen für Erwachsene und/oder wesentliche Regelungen
zum
zum Schulalltag z. B. Schulverhältnis (Schriftliche Leistungsnachweise)
geändert. Ein weiter Punkt ist die Umsetzungsregelung zu den
Vergleichsarbeiten, in der die inhaltlichen Anforderungsprofile für die
Studierenden festgelegt werden. Bevor diese Änderungen vom
Kultusministerium jedoch umgesetzt werden können, müssen sie diese
Verordnungen den Mitgliedern der Landesstudierendenvertretung zur
Beratung vorlegen.
Zu den Aufgaben der Mitglieder gehören:
- Teilnahme an den Sitzungen der LStV zwei bis drei Mal im Jahr
- Teilnahme an Gesprächen mit Landtagsabgeordneten oder Mitarbeitern des Kultusministerium
- Wahrnehmen von Aufgaben, die man sich selber stellt.
- Interesse und Ausdauer für die Tätigkeit
- ein wenig Zeit
- bereit sein, in ganz Hessen Termine/Sitzungen wahrzunehmen