Einleitung
Die Schulen für Erwachsene unterligen einigen rechtlichen
Bestimmungen. Die wichtigsten der uns Bekannten Bestimmungen haben wir für Sie
in den folgenden Punkten aufgeführt.
Schulgesetz
Das Schulgesetz beschreibt z.B., welche Personengruppen die Fachschulen besuchen können. Stand 13. Juli 2006
Verordnung Schulen für Erwachsene
Regelungen von der Aufnahme bis zur Abschlussprüfung
Stand 07. Mai 2007. ->
Zur Verordnung
Rechtsgrundlage für die StV-Arbeit
Die
Arbeit der Studierendenvertretung ist im neunten Teil des Hessichen
Schulgesetzes § 125 HSchG und den §§ 36 SV-VO. der Verordnung über die Schüler-
und Studierendenvertretretung SV-VO geregelt.
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